Wieviel Steuern muss ich für meine Zinserträge bezahlen?
Der Sparerfreibetrag, inkl. Werbungskostenpauschale, beläuft sich für Alleinstehende auf 801 EUR, für Ehepaare auf 1.602 EUR. Sind Sie im Besitz einer Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. haben Sie einen Freistellungsauftrag in ausreichende Höhe gestellt, erhalten Sie Ihre Zinserträge in voller Höhe ausbezahlt. Für Zinserträge, welche über die Freistellungsgrenze hinausgehen, findet eine pauschale Besteuerung von 30% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlags (bezogen auf die Zinsabschlagssteuer) statt. Zinserträge, welche über den Sparerfreibetrag hinausgehen, müssen über die Einkommenssteuererklärung zum persönlichen Einkommenssteuersatz des Anlegers versteuert werden.
Mit dem 01. Januar 2009 tritt mit der Abgeltungssteuer eine neue Regelung in Kraft: Beträge, welche den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten, müssen weiterhin nicht versteuert werden. Darüber hinausreichende Geldsummen fallen einer einheitlichen Besteuerung von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% bezogen auf die Abgeltungssteuer) und Kirchensteuer zur Last. Die zuzahlenden Steuern werden vom Bankinstitut von den anfallenden Zinsen einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.
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Fragen zur Versteuerung der Geldanlage
- Welche Höhe hat der Sparerfreibetrag?
- Wieviel Steuern muss ich für meine Zinserträge bezahlen?
- Aufgrund des fehlenden Freistellungsauftrages wurde mir Zinsabschlagssteuer abgezogen. Was ist jetzt zu tun?
- Welche Rolle spielt die Abgeltungssteuer?
- Warum sollte man einen Freistellungsauftrag stellen?
- Was muss man zur Besteuerung von Tagesgeld wissen?
- Gibt es eine Steuerpflicht beim Tagesgeld?
- Wie können Steuerfreibeträge beim Tagesgeld in Anspruch genommen werden?
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