Welche Rolle spielt die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wurde 2009 ersetzend für die Kapitalertragssteuer eingeführt. Diese Versteuerung ist ein System, das in vielen EU Ländern eingeführt wurde. Mit der Abgeltungssteuer fand eine Vereinfachung der Versteuerung von Kapitalerträgen (Zinsen) statt, da nach ihrem Abzug keine weiteren Einzelsteuern mehr erhoben werden. Zinsen von allen Sparguthaben, also auch den Tagesgeldkonten, sind Kapitalerträge - insofern auch steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25 % zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, und bei kirchenzugehörig zzgl. einer Kirchensteuer von 8-9%, je nach Bundesland.
Abgeltungssteuer wird auf die Zinserträge vom Tagesgeld von der Bank direkt abgeführt. Mit der Steuer auf die Zinsbeträge werden dabei auch gleichzeitig der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen. Sie wird also nur auf die Zinsen, nicht auf das Guthaben insgesamt erhoben.
Der Sparer hat mit der Steuerzahlung also keine weiteren Umstände. Weitere Steuern sind dann auf die Zinserträge nicht mehr zu zahlen. Es gibt allerdings für jeden Sparer die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu mindern. Dies geschieht mit dem Freistellungsauftrag, der bei der Bank gestellt wird. Es gelten sog. Sparer-Pauschbeträge, die umfassen, welche Beträge von der Abgeltungssteuer befreit werden können.
Um auch Menschen mit einem sehr geringen Einkommen die Möglichkeit zu geben, Sparguthaben anzulegen, wurde die Nichtveranlagung festgelegt. Sparer mit einem sehr geringen Einkommen können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Die Formulare hierfür können auch aus dem Internet herunter geladen werden. Die Steuerbefreiung durch die NV geht über die beim Pausch-Betrag festgelegten Summen hinaus und erreicht einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Bis zu diesem Betrag kann mit der NV Bescheinigung steuerfrei gespart werden.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, die Besteuerung durch die Abgeltungssteuer niedrig zu halten. In jedem Fall, ob Freistellungsauftrag oder NV Bescheinigung kommt es allerdings darauf an, dass rechtzeitig die notwendigen Anträge gestellt werden. Die Vergünstigungen bei der Abgeltungssteuer können erst danach wahrgenommen werden. Die Anträge sollten immer gleich bei der Eröffnung des Tagesgeldkontos bei der Bank, beziehungsweise dem zuständigen Finanzamt gestellt werden.
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Fragen zur Versteuerung der Geldanlage
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