Was ist ein Referenzkonto bzw. wie wird dieses gewechselt?

Bargeldlose Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen von bzw. auf Fremdkonten werden bei Tagesgeldkonten nicht akzeptiert. Für den Geldverkehr, welcher dennoch über jenes Konto laufen soll, muss deshalb ein weiteres Konto geführt werden – das sogenannte Referenzkonto. Zumeist wird hierfür ein Girokonto, welches in der Regel kostenlos erhältlich ist, genutzt. Ferner ist die Angabe der Bankverbindung jenes Referenzkontos Voraussetzung für die Eröffnung des Tagesgeldkontos. In den meisten Fällen wird bei Antragsstellung auch die Eröffnung eines bankeigenen Girokontos angeboten.

Führung von Referenz- und Tagesgeldkonto bei derselben Bank ist insofern empfehlenswert, da dadurch lange Banklaufzeiten, welche bei Überweisung vom bzw. auf das Tagesgeldkonto unter anderen Umständen entstehen würden, umgangen werden können.
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Das Referenzkonto wird gewechselt

Ein Referenzkonto ist eine Voraussetzung, um überhaupt ein Tagesgeldkonto eröffnen zu können. Das Referenzkonto soll das Konto sein, von dem der laufende Zahlungsverkehr getätigt wird. Meist ist das das Girokonto.
War das Referenzkonto zuvor bei einer Filialbank und das Tagesgeldkonto wird bei einer Direktbank eröffnet, so kann es von Vorteil sein, das Girokonto dorthin gleich mitzunehmen. Gerade Direktbanken bieten sehr häufig ein kostenfreies Girokonto an, oft sogar mit einem Startguthaben. Teils gibt es auch besondere Angebote für Neukunden, die beide Konten wechseln. Wer allerdings plant Tagesgeld-Hopping zu betreiben, also das Tagesgeld immer dort anzulegen, wo gerade die besten Zinsen winken, sollte lieber bei einem festen Referenzkonto bleiben. Der Wechsel des Girokontos an sich ist zwar unproblematisch, jedoch müssen immer alle Daueraufträge, Lastschriften und anderen Anmeldungen zur Abbuchung und Überweisung umgeschrieben werden.
Beim Wechsel beider Konten zur gleichen Bank, wird das Girokonto auch gleich als Referenzkonto für das Tagesgeld angelegt. Über die Anlage des Girokontos als Referenzkonto wird nur die Bank, bei der das Tagesgeldkonto besteht informiert. Die Bank, die ein Girokonto führt muss über die Angabe als Referenzkonto desselben nicht informiert werden. Wichtig ist, dass beim Wechsel keine kontolose Lücke entsteht. Das neue Referenzkonto sollte zeitgleich mit dem Erlöschen des alten Kontos voll geschäftsfähig sein.

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Fragen zur Kontoverwaltung und anfallenden Kosten

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