Ich bin unter 18 Jahre – kann für mich ein Konto eröffnet werden?
Aufgrund der höheren Verzinsung, welche ein Tagesgeldkonto gegenüber dem Girokonto mit sich bringt, ist die Eröffnung eines Tagesgeldkontos eine durchaus attraktive Alternative. Vor allem dann, wenn das Konto als Sparkonto für ein minderjähriges Kind oder Enkelkind genutzt werden soll. Infolgedessen stellt sich die Frage, in wie weit bzw. unter welchen Bedingungen ein Tagesgeldkonto für Minderjährige überhaupt eröffnet werden kann. Grundsätzlich ist das Angebot eines solchen Kontos auch an unter 18 Jährige gerichtet. Dabei muss aber beachtet werden, dass für die Kontoeröffnung neben der Geburtsurkunde bzw. dem Ausweis des Minderjährigen auch die Legitimation bzw. Unterschrift von dessen Erziehungsberechtigten benötigt wird. Entsprechende Unterlagen werden auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters zur Verfügung gestellt.
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Fragen zur Kontoeröffnung
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- Ich bin unter 18 Jahre – kann für mich ein Konto eröffnet werden?
- Ich verfüge bereits über ein Tagesgeldkonto – darf ich ein weiteres eröffnen?
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- Welche Besonderheiten muss man bei der Eröffnung von Tagesgeld beachten und welche Einschränkungen gibt es?
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