Was muss man zur Besteuerung von Tagesgeld wissen?

Als Sparanlage die Zinsen trägt, wird das Tagesgeld über die Abgeltungssteuer versteuert. Diese Steuer erfasst die Zinserträge von allen Sparguthaben bei Banken und Sparkassen, darüber hinaus auch die Erträge aus Dividenden. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird daher direkt von den Banken an das Finanzamt abgeführt. Besteuert werden ausschließlich die jährlichen Zinserträge aus dem angesparten Guthaben, nicht das gesamte Guthaben. Die Steuer beträgt 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und für Bürger, die zu einer Kirchengemeinschaft mit Steuererhebung gehören, noch 8-9% Kirchensteuer, abhängig vom jeweiligen Bundesland. Nach dem Abzug der Abgeltungssteuer ist für das laufende Jahr die Steuer beglichen.

Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos sollte allerdings direkt ein Freistellungsauftrag gestellt werden, dem so genannten Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare. Der Antrag für die Freistellung wird bei der Bank gestellt und die Formulare dafür sind bei allen Banken erhältlich. Wer noch anderswo ein Konto mit Zinseinkünften hat, beispielsweise Festgeld, kann den Freibetrag auf beide Konten aufteilen. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann für das Tagesgeldkonto bei seinem zuständigen Finanzamt einen NV Antrag stellen. Dieser befreit die Zinsen bis zu einem Betrag von 8.004 Euro von der Steuer.

Auch ein Tagesgeldkonto im Ausland ist steuerpflichtig. Viele Länder haben ein Steuerabkommen mit Deutschland, womit die Verpflichtung zur Besteuerung festgeschrieben ist. Wer ein Tagesgeldkonto in einem Land hat, das ein solches Abkommen nicht hat, muss seine Zinseinkünfte unbedingt in Deutschland angeben und selbst versteuern.

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