Ich bin unter 18 Jahre – kann für mich ein Konto eröffnet werden?

Aufgrund der höheren Verzinsung, welches ein Tagesgeldkonto gegenüber dem Girokonto mit sich bringt, ist die Eröffnung des Ersteren eine durchaus attraktive Alternative. Vor allem dann, wenn das Konto als Sparkonto für ein minderjähriges Kind oder Enkelkind genutzt werden soll. Infolgedessen stellt sich die Frage, in wie weit bzw. unter welchen Bedingungen ein Tagesgeldkonto für Minderjährige überhaupt eröffnet werden kann. Grundsätzlich ist das Angebot eines solchen Kontos auch an unter 18jährige gerichtet. Dabei muss aber beachtet werden, dass für die Kontoeröffnung neben der Geburtsurkunde bzw. dem Ausweis des Minderjährigen, auf welchen das Konto laufen soll, auch die Legitimation bzw. Unterschrift von dessen Erziehungsberechtigten benötigt wird. Entsprechende Unterlagen werden auf den Anbieterinternetseiten zur Verfügung gestellt.

Fragen zur Kontoeröffnung