Aufgrund des fehlenden Freistellungsauftrages wurde mir Zinsabschlagsteuer abgezogen. Was ist jetzt zu tun?
Wurde bei Ihnen Zinsabschlagssteuer einbehalten, erhalten Sie von Ihrer Bank in den ersten Kalendermonaten eine Steuerbescheinigung. Basierend darauf erklären Sie über Ihre Einkommenssteuererklärung Ihre Kapitalerträge. Liegen diese unter dem Sparerfreibetrag (inkl. Werbungskostenpauschale) erhalten Sie auf diesen Weg die bereits abgeführte Steuer zurückerstattet.
