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Gesetzliche Sicherung

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Einlagensicherung ist Pflicht

Überlegungen und Maßnahmen zur Sicherung der Einlagen, besonders von privaten Sparern, gab es schon lange. Die Banken waren sich natürlich bewusst, dass Sparanlagen für die meisten ihrer Kunden nur wirklich attraktiv sind, wenn sie auch sicher sind. So wurde erstmals bereits 1966 eine Sicherungseinrichtung der Privatbanken in der Bundesrepublik gegründet. Die Sparkassen konnten eine Einlagensicherheit über die Gewährträgerhaftung anbieten. 1974 wurden solche Sicherungsvorkehrungen der Banken noch erweitert. Anlass war der Konkurs der Herstatt Bank. Zwölf Jahre später wurde von der EU Kommission eine Empfehlung zur gesetzlichen Verpflichtung der Banken zu solchen Sicherungssystemen zu gehören, herausgegeben. Schließlich wurde 1997 die Empfehlung durch eine entsprechende verbindliche Richtlinie konkretisiert. Ein Jahr später wurde in Deutschland das EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) erlassen. Damit waren die Banken per Gesetz zur Einlagensicherung verpflichtet. Um überhaupt tätig werden zu können, muss seitdem eine Bank einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angehören. Die Landesbanken, Genossenschaftsbanken, Landesbausparkassen und Sparkassen hatten weiterhin ihre eigenen Verbände zur Absicherung der Einlagen.
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EU-weite Regelung

2009 wurde für die gesamte EU eine Einlagensicherung von 50.000 Euro festgelegt. Ab dem 1.1.2011 wurde dieser Sicherung auf 100.000 Euro verdoppelt. Damit sind die Einlagen auf privaten Konten und Konten kleiner Unternehmen, wie Girokonten, Festgeldkonten, Sparkonten und das Tagesgeld so hoch wie noch nie abgesichert. Gleichzeitig wurde die Auszahlungsfrist für die Gelder auf den Zeitraum von 30 Werktagen nochmals verkürzt.

Mindestabsicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung stellt dabei eine Mindestabsicherung dar. Bis zum festgelegten Betrag müssen die Banken die Einlagen mindestens absichern. Durch die freiwillige Einlagensicherung der Banken - über ihre Sicherungsfonds - sind die tatsächlichen Sicherheiten noch sehr viel höher. Vielfach wird eine unbegrenzte Einlagensicherung angeboten. So ist das Tagesgeld zu einer der besten Geldanlagen geworden, die es innerhalb der gesamten EU gibt. Die Sparer müssen nicht fürchten, im Falle einer Bankeninsolvenz ihre Ersparnisse einzubüßen. Das macht das Tagesgeld auch zu einer der attraktivsten Anlagen, zumal es zusätzlich auch noch flexibel verfügbar ist.
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